Wirtschaftsrecht

Erwerb von eigenen Aktien und Aktien-Zertifikaten ausländischer Emittenten - Neuregelung oder "Klarstellung" der Rechtslage?

Hon.-Prof. RA Dr. Georg Schima

Gem § 82 Abs 9 BörseG in derzeitiger Fassung hat jeder Emittent von zum amtlichen Handel oder zum geregelten Freiverkehr zugelassenen Aktien den Bericht über die Einräumung von Aktienoptionen gem § 95 Abs 6, § 98 Abs 3, § 153 Abs 4, § 159 Abs 2 Z 3 und Abs 3 und § 171 Abs 1 letzter Satz AktG, sowie unverzüglich den Ermächtigungsbeschluss der Hauptversammlung nach § 65 Abs 1 Z 4, 6 und 8 AktG sowie unmittelbar vor der Durchführung das darauf beruhende Rückkaufprogramm, insbesondere dessen Dauer, zu veröffentlichen. Dasselbe gilt sinngemäß für die Veräußerung eigener Aktien mit Ausnahme von Veräußerungsvorgängen nach § 65 Abs 1 Z 7 AktG; dabei sind auch die beim Rückkauf und der Veräußerung eigener Aktien durchgeführten Transaktionen an der Börse und außerhalb der Börse zu veröffentlichen.

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Artikel-Nr.
RdW 2008/535

17.09.2008
Heft 9/2008
Autor/in
Georg Schima

Hon.-Prof. Dr. Georg Schima, MBL-HSG, LL.M. (Vaduz), Rechtsanwalt und Partner der Schima Mayer Starlinger Rechtsanwälte GmbH, Wien, sowie Honorarprofessor für Unternehmens- und Arbeitsrecht an der Wirtschaftsuniversität Wien. 

Fachliche Schwerpunkte: Arbeitsrecht, beratendes und streitiges Gesellschaftsrecht, Corporate Governance, Privatstiftungsrecht (auch Liechtenstein), Zivil- und Schiedsverfahren, Autor zahlreicher Publikationen in den genannten Gebieten und diverser Bücher (Die Rechtsstellung von Führungskräften [1991], Manager-Dienstverträge [4. Auflage 2014, 5. Auflage in Druck], Umgründungen im Arbeitsrecht [2004], Betriebspensionsrecht [2013], Der Aufsichtsrat als Gestalter des Vorstandsverhältnisses [2016], Handbuch GmbH-Geschäftsführer, 2. Auflage [2020] gemeinsam mit Valerie Toscani).