Die Einkommensteuerrichtlinien 2000 seien knapp ein Jahr nach ihrer letzten Wartung einer erneuten Aktualisierung unterzogen worden, im Zuge derer vor allem die im Jahr 2023 beschlossenen Änderungen im Bereich des EStG eingearbeitet worden seien. Darüber hinaus seien mit dem Wartungserlass 2024 vor allem Ausführungen zu zwischenzeitlich ergangenen Verordnungen und auf der Homepage des BMF veröffentlichte Anfragebeantwortungen in die EStR aufgenommen worden. Der Beitrag behandelt die Einarbeitung der gesetzlichen Änderungen im Bereich der Gebäudeentnahme, des IFB und die neue Bestimmung zu Einlagen in Personengesellschaften.
Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.
Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.