In Fällen höherer Gewalt (Krieg, Naturkatastrophen, Seuchen) darf der Kunde den Reisevertrag nur dann kostenfrei stornieren, wenn der Reiseantritt unzumutbar ist oder die Durchführung der Reise unmöglich wurde. Bloße (subjektive) Angst vor Ansteckungs- oder Verletzungsgefahr rechtfertigt keinen Gratis-Rücktritt. Wer jedes Risiko vermeiden will, darf nicht verreisen.
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