Am 1. 8. 2016 wurde das EU-Abgabenänderungsgesetz 2016 (Bundesgesetz, mit dem das Verrechnungspreisdokumentationsgesetz erlassen, das EStG, FinStrG, KontRegG, Kapitalabfluss-Meldegesetz, GMSG, EU-AHG, ZollR-DG, BewG, KStG und die BAO geändert und das EU-QuStG aufgehoben werden) im BGBl I 2016/77 kundgemacht. Dieses Bundesgesetz diente der Umsetzung zahlreicher EU-Richtlinien, ua der Richtlinie (EU) 2015/2376 zur Änderung der Richtlinie 2011/16/EU bezüglich der Verpflichtung zum automatischen Austausch von Informationen im Bereich der Besteuerung, ABl Nr L 332 vom 18. 12. 2015, S 1 und der Richtlinie (EU) 2016/881 zur Änderung der Richtlinie 2011/16/EU bezüglich der Verpflichtung zum automatischen Austausch von Informationen im Bereich der Besteuerung, ABl Nr L 146 vom 3. 6. 2016, S 8.
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