Steuerrecht / Blick nach Deutschland

EU-Amtshilfegesetz schützt Steuergeheimnis bei gleichzeitigen Betriebsprüfungen

Udo Eversloh

Bei gleichzeitigen Betriebsprüfungen gem § 12 EUAHiG können EU-Mitgliedstaaten die dabei erlangten Informationen und die für die Vereinbarung der Prüfung notwendigen Kenntnisse nur in gesetzlich vorgegebenen Grenzen austauschen. Der vorliegende Beitrag verdeutlicht diese Grenzen und geht auch auf Rechtsschutzmöglichkeiten gegen den Informationsaustausch ein.

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Artikel-Nr.
RdW 2017/431

23.08.2017
Heft 8/2017
Autor/in
Udo Eversloh

Udo Eversloh, Rechtsanwalt i.R. und Fachpublizist in Köln war jahrelang Ressortleiter Steuerrecht der deutschen Fachzeitschrift Betriebs-Berater. Er ist Autor etlicher Fachbeiträge und Kommentierungen zum Steuer- und Gesellschaftsrecht sowie zum Recht der betrieblichen Altersversorgung (bAV) und tritt auch als Referent bei Seminaren für Angehörige der steuerberatenden Berufe auf.