Steuerrecht

EU-GesRÄG: Zeitpunkt des Rechtsfolgeneintritts der Größenklassen (eine kritische Betrachtung)

Roman Rohatschek

Durch das EU-GesRÄG wird die Einteilung der Kapitalgesellschaften von zwei auf drei Größenklassen geändert. Dabei werden nicht nur die Grenzen für die kleine Kapitalgesellschaft im Verhältnis zur bisherigen Rechtslage verringert, sondern auch die Eintrittsgrößen für die große Gesellschaft herabgesetzt. Diese Neuregelung birgt die Eventualität in sich, dass die Erfüllung der Merkmale verschiedener Größenklassen in aufeinander folgenden Geschäftsjahren verstärkt auftreten kann. Deshalb kommt dem Zeitpunkt des Eintritts der Rechtsfolgen eine wesentliche Bedeutung zu.

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Artikel-Nr.
RdW 1997, 572

15.09.1997
Heft 9/1997
Autor/in
Roman Rohatschek

Univ.-Prof. Dr. Roman Rohatschek ist Vorstand des Instituts für Unternehmensrechnung und Wirtschaftsprüfung der JKU Linz sowie stellvertretender Leiter der OePR (Österreichische Prüfstelle für Rechnungslegung), Wien.