Nachdem sich der EuGH bereits mehrmals aus verschiedenen Perspektiven mit dem Grundrechtsschutz iZm dem Informationsaustausch auf Ersuchen in Steuerangelegenheiten beschäftigt habe, sei das BFG in der Beschwerdesache RV/7102590/2022 mit der Frage befasst worden, wie weitreichend der Rechtsschutz für diejenige Person sei, die von der Übermittlung von Informationen im Rahmen eines solchen Verfahrens betroffen sei. Der Beitrag untersucht diese Rsp und hebt hervor, welche Erwägungen für den anwendbaren Grundrechtsstandard wesentlich sind.
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