Nachdem sich der EuGH bereits mehrmals aus verschiedenen Perspektiven mit dem Grundrechtsschutz im Zusammenhang mit dem Informationsaustausch auf Ersuchen in Steuerangelegenheiten beschäftigt hatte, wurde das Bundesfinanzgericht in der Beschwerdesache RV/7102590/2022 mit der Frage befasst, wie weitreichend der Rechtsschutz für diejenige Person ist, die von der Übermittlung von Informationen im Rahmen eines solchen Verfahrens betroffen ist. Der Beitrag untersucht diese Rechtsprechung und hebt hervor, welche Erwägungen für den anwendbaren Grundrechtsstandard wesentlich sind.
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