Arbeitsrecht

EU-Rechtsangleichung im Mutterschutzrecht

Julia Eichinger

1992 wurde nach zähen Verhandlungen die EG-Richtlinie über den Mutterschutz 1) verabschiedet, die Mindestschutzmaßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes von Schwangeren, Wöchnerinnen und stillenden Arbeitnehmerinnen (ANinnen) vorschreibt. Österreich übernahm die MutterschutzRL im Juli 1994 noch im Rahmen des EWR. Damit entstand für Teilbereiche des innerstaatlichen Mutterschutzrechts2) eine Rechtsanpassungspflicht. Dieser Verpflichtung trug der Gesetzgeber mit einer vor kurzem verabschiedeten Novelle zum Mutterschutzgesetz (MSchG)3) Rechnung4). Geringfügige Änderungen betreffen auch das Eltern-Karenzurlaubsgesetz (EKUG). An der Grundkonzeption des Mutterschutzrechts einschließlich der Vorschriften über den Eltern-Karenzurlaub änderte die Novelle jedoch nichts. Im folgenden werden die wichtigsten Neuregelungen überblicksweise dargestellt.

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Artikel-Nr.
RdW 1995, 303

01.08.1995
Heft 8/1995
Autor/in
Julia Eichinger

Dr. Julia Eichinger ist Assistenzprofessorin am Institut für Österreichisches und Europäisches Arbeitsrecht und Sozialrecht der WU Wien. Einen ihrer Forschungsschwerpunkte bildet das Antidiskriminierungsrecht.

Publikationen:

Zum Antidiskriminierungsrecht liegen zahlreiche Veröffentlichungen der Autorin in Buchform sowie als Beiträge in Fachzeitschriften und Sammelbänden vor. Zuletzt war sie Co-Autorin des Kommentars Hopf/Mayr/Eichinger, GlBG (Wien 2009).