Info aktuell / Wirtschaftsrecht / Judikatur / EuGH

EuGH: Amtshilfe iZm Steuern - Anfechtung in der Insolvenz

Bearbeiterin: Sabine Kriwanek

Aus der allgemeinen Systematik und dem Zweck der RL 2010/24/EU [über die Amtshilfe bei der Beitreibung von Forderungen in Bezug auf bestimmte Steuern, Abgaben und sonstige Maßnahmen] ergibt sich, dass eine Klage (wie hier) gegen den ersuchten Mitgliedstaat zu richten ist, wenn mit ihr die Gültigkeit eines von den Behörden des ersuchten Mitgliedstaats eingeleiteten Zwangsbeitreibungsverfahrens zur Beitreibung von Forderungen des ersuchenden Mitgliedstaats im Hinblick auf das Recht des ersuchten Mitgliedstaats angefochten wird. Dies gilt auch dann, wenn eine solche Anfechtung wie hier zu einem Verfahren zur Rückgewährung von Vermögen in die Insolvenzmasse einer Gesellschaft gehört, die im ersuchten Mitgliedstaat niedergelassen ist. Bei erfolgreicher Anfechtung obliegt es grundsätzlich dem ersuchenden Mitgliedstaat, alle Beträge zu erstatten, die aufgrund dieser Maßnahme beigetrieben wurden und die ihm der ersuchte Mitgliedstaat übermittelt hat. EuGH 14. 3. 2019, C-695/17, Metirato; zu einem finnischen Vorabentscheidungsersuchen.

Login


Passwort vergessen?

Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.

Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.

Extras wie Rechtsnews, Übersichten zu aktuellen Gesetzesvorhaben, EuGH Verfahren, Fristentabellen,…
Newsletter der aktuellen Zeitschriften-Inhaltsverzeichnisse
Der Zugriff auf alle Zeitschriften endet nach 30 Tagen automatisch
Artikel-Nr.
RdW 2019/167

15.04.2019
Heft 4/2019