Arbeitsrecht

EuGH: Ausgleichszulage nicht exportierpflichtig!

Univ.-Prof. Dr. Ulrich Runggaldier

Nachdem derEuGH in seinem Urteil vom08.03.2001in der RsJauchfestgestellt hatte, dass das Pflegegeld dem gemeinschaftsrechtlichen „Exportprinzip“ unterliegt, war in Österreich unklar, ob dies auch für die Ausgleichszulage gelten soll. Im jüngst ergangenen Urteil desEuGH vom29.04.2004in der RsSkalkahat der EuGH jedoch klargestellt, dass die Ausgleichszulage nicht exportierpflichtig ist. Sie gebührt daher nur jenen Pensionisten, die ihren Wohnsitz in Österreich haben. Im Folgenden wird auf die genannte Judikatur des EuGH näher eingegangen.

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Artikel-Nr.
RdW 2004/318

16.06.2004
Heft 6/2004
Autor/in
Ulrich Runggaldier

Univ.-Prof. Dr. Ulrich Runggaldier war Professor für Arbeitsrecht und Sozialrecht an der Wirtschaftsuniversität Wien.

Schwerpunkte: Europäisches Arbeits- und Sozialrecht; Kollektives Arbeitsrecht; Recht der betrieblichen Altersversorgung; Sozialversicherungsrecht.