Verliert ein Hilfsunternehmen eines Bieters nach Angebotsabgabe die erforderlichen Qualifikationen, dürfen die nationalen Rechtsvorschriften (hier: in Italien) vorsehen, dass der Bieter dieses Hilfsunternehmen nicht ersetzen darf und automatisch vom Verfahren ausgeschlossen wird. EuGH 14. 9. 2017, C-223/16, Casertana Costruzioni; zu einem italienischen Vorabentscheidungsersuchen.
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