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EuGH beantwortet das Vorabentscheidungsersuchen des BFH zum Vorsteuerabzug für Ausbaumaßnahmen an öffentlichen Straßen

Bearbeiter: Josef Fuchs

Mit dem Urteil vom 16. 9. 2020, C-528/19, Mitteldeutsche Hartstein Industrie, beantwortete der EuGH das Vorabentscheidungsersuchen des BFH vom 13. 3. 2019, XI R 28/17, zur umsatzsteuerlichen Behandlung einer Ausbaumaßnahme an einer öffentlichen Gemeindestraße (siehe dazu ÖStZ 2019/628, 459) wie folgt:

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Artikel-Nr.
ÖStZ 2020/858

21.12.2020
Heft 24/2020