Artikelrundschau / Umsatzsteuer, Normverbrauchsabgabe, Energieabgaben, Kammerumlage

EuGH bejaht Vorsteuerabzug bei Photovoltaikanlagen

(Gregori/Komarek, taxlex 8/2013, S. 316)

Der EuGH entschied in seinem Urteil in der Rs Thomas Fuchs (C-219/12), dass der Betrieb einer netzgeführten Photovoltaikanlage auf dem Dach oder neben einem Privathaus eine unternehmerische Tätigkeit darstellt und dem Steuerpflichtigen somit das Recht auf Vorsteuerabzug zustehe. Die Autoren stellen die Entscheidungsgründe des EuGH dar und zeigen erste damit verbundene Rechtsfolgen auf.

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Artikel-Nr.
ÖStZ 2013/835

08.10.2013
Heft 19/2013
Autor/in
Christa Lattner

Dr. Christa Lattner ist Leiterin der Gruppe Materielles Steuerrecht und der Abteilung Gebühren und Verkehrsteuern im Bundesministerium für Finanzen.

Franz Proksch

Mag. Franz Proksch ist Fachexperte im bundesweiten Fachbereich Lohnsteuer des BMF.