Stellt ein Gericht Journalisten vorübergehend Unterlagen aus einem Gerichtsverfahren mit personenbezogenen Daten bereit, damit sie besser über den Ablauf des Gerichtsverfahrens berichten können, fällt dies unter "justizielle Tätigkeit" iSd Art 55 Abs 3 DSGVO und damit nicht unter die Zuständigkeit der nationalen Aufsichtsbehörde. EuGH 24. 3. 2022, C-245/20, Autoriteit Persoonsgegevens; zu einem niederländischen Vorabentscheidungsersuchen.
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