Anmerkungen zu EuGH C-47/18, Skarb Państwa Rzeczypospolitej Polskiej - Generalny Dyrektor Dróg Krajowych i Autostrad/Stephan Riel 1
Im europäischen Prozessrecht ungeklärt war die Insolvenznähe (und damit insb die internationale Zuständigkeit) für Prüfungsprozesse aus Anlass von Insolvenzverfahren. Der EuGH hat einen österr Prüfungsprozess als nicht von der EuGVVO 20122 erfasst und damit als insolvenznahe qualifiziert. Im Urteil in der Rs Riel hat er zugleich die Anwendung der Anhängigkeitsregelung der EuGVVO 2012 auf parallele Prüfungsklagen ausgeschlossen und zum Inhalt der Forderungsanmeldung ausländischer Gläubiger Stellung genommen. Die Ansichten des EuGH werden in der Folge zustimmend besprochen.
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