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EuGH: Entsendung von überlassenen Arbeitnehmern nach Österreich

Bearbeiterin: Bettina Sabara

Im Zusammenhang mit der Entsendung von kroatischen bzw drittstaatsangehörigen Arbeitskräften durch ein italienisches Unternehmen zur Erfüllung eines Auftrags in Österreich (hier: Errichtung eines Drahtwalzwerks) hat der VwGH ein Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH gerichtet, mit dem er im Wesentlichen wissen will, ob Österreich eine Beschäftigungsbewilligung verlangen darf (VwGH Ra 2016/09/0082 bis 0087, RdW 2017/69). Die kroatischen Arbeitskräfte wurden von einer Gesellschaft mit Sitz in Kroatien und die drittstaatsangehörigen Arbeitskräfte von einer anderen italienischen Gesellschaft - alle Gesellschaften befanden sich innerhalb eines Konzerns - an das italienische Unternehmen überlassen.

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Artikel-Nr.
RdW 2018/569

20.12.2018
Heft 12/2018