Steuerrecht

EuGH: Erstattung der KöSt einer Privatstiftung auch bei Zuwendungen an im Ausland ansässige Begünstigte

Univ.-Prof. Dr. Reinhold Beiser

Ein Urteil des EuGH zur Zwischenbesteuerung bei österreichischen Privatstiftungen hat weitreichende Folgen: Auch Zuwendungen an im Ausland ansässige Begünstigte zwingen zur KöSt-Freistellung oder KESt-Anrechnung, um eine Diskriminierung im Vergleich zu Inlandsansässigen zu vermeiden. Das zwingt zu einer Änderung der Ertragsbesteuerung von Privatstiftungen und von Zuwendungen an Begünstigte. Ein Vorschlag de lege ferenda sichert die Unionsrechtskonformität, eine konsistente Einmalerfassung und eine sachgerechte Vereinfachung.

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Artikel-Nr.
RdW 2015/573

19.10.2015
Heft 10/2015
Autor/in

Univ.-Prof. i.R. Dr. Reinhold Beiser lehrte am Institut für Unternehmens- und Steuerrecht an der Universität Innsbruck.

Publikationen:
Steuern – Ein systematischer Grundriss (21. Auflage, 2023) sowie weitere Bücher und zahlreiche Artikel in Fach­zeit­schriften.