Ein Fluggast, dessen Flug annulliert wurde oder erheblich verspätet war, kann die Zahlung der Ausgleichsleistung des Art 7 Abs 1 VO (EG) 261/2004 in der Landeswährung seines Wohnorts verlangen. EuGH 3. 9. 2020, C-356/19, Delfly; zu einem polnischen Vorabentscheidungsersuchen.
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