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EuGH-GA: COVID-19 - Raptriierungsflug nach Flugannullierung

Bearbeiterinnen: Sabine Kriwanek / Barbara Tuma

Wurde ein Rückflug wegen einer Pandemie wie COVID-19 annulliert, muss das Luftfahrtunternehmen dem Fluggast nach Ansicht des Generalanwalts zwar nicht den Unkostenbeitrag für den staatlich organisierten "Repatriierungsflug" ersetzen, wohl aber einen etwaigen Schaden wegen fehlender Informationen; auch der volle Preis des Tickets für den annullierten Flug muss erstattet werden. Schlussanträge des Generalanwalts 2. 3. 2023, C-49/22, Austrian Airlines (Vol de rapatriement). Zu einem Vorabentscheidungsersuchen des LG Korneuburg.

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Artikel-Nr.
RdW 2023/172

13.04.2023
Heft 4/2023