Betr ein Vorabentscheidungsersuchen des VwG Wien hat der Generalanwalt Klarstellungen zum Auskunftsrecht nach Art 15 Abs 1 Buchst h DSGVO betr "aussagekräftige Informationen über die involvierte Logik" im Fall einer automatisierten Entscheidungsfindung einschließlich Profiling vorgenommen. Schlussanträge des Generalanwalts 12. 9. 2024, C-203/22, Dun & Bradstreet Austria.
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