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EuGH-GA: Spätere Ausrichtung auf den Verbraucherstaat

Bearbeiterinnen: Sabine Kriwanek / Barbara Tuma

Nach Ansicht des Generalanwalts sind die Rechtsfolgen von Aufträgen zum Erwerb von Finanzprodukten, die ein im Staat A wohnhafter Verbraucher aufgrund einer ständigen Geschäftsbeziehung einer im Staat B ansässigen Bank erteilt, nach dem Recht zu beurteilen, das die Parteien in dem Vertrag bestimmt haben, mit dem die Geschäftsbeziehung begründet wurde, auch wenn die Voraussetzungen für die Anwendung von Art 6 Abs 1 VO (EG) 593/2008 (Rom I-VO) (auf den Verbraucherstaat ausgerichtete Tätigkeit) nach Abschluss dieses Vertrags eintreten und bei Erteilung der einzelnen Aufträge erfüllt sind. Schlussanträge des Generalanwalts 22. 5. 2025, C-279/24, Liechtensteinische Landesbank. Zum Vorabentscheidungsersuchen OGH 8. 4. 2024, 1 Ob 151/23x, Rechtsnews 35367 = RdW 2024/220.

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Artikel-Nr.
RdW 2025/283

10.06.2025
Heft 6/2025