Nach Ansicht des Generalanwalts darf ein Mitgliedstaat den freien Verkehr von Diensten der Informationsgesellschaft aus anderen Mitgliedstaaten nicht durch gesetzliche Maßnahmen generell-abstrakter Natur beschränken, die sich auf eine allgemein umschriebene Kategorie bestimmter Dienste der Informationsgesellschaft beziehen. Schlussanträge des Generalanwalts 8. 6. 2023, C-376/22, Google Ireland ua. (Zum Vorabentscheidungsersuchen VwGH 24. 5. 2022, Ro 2021/03/0032-0034 (EU 2022/0003-0005), RdW 2022/365.)
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