Das luxemburgische Tribunal d‘arrondissement (Bezirksgericht) habe in den verbundenen Rechtssachen zweier meldepflichtiger Gesellschaften Fragen im Zusammenhang mit dem Zugang der breiten Öffentlichkeit zu Informationen über deren wirtschaftlichen Eigentümer ohne Nachweis eines rechtlichen Interesses aufgeworfen. Die dazu Ende November 2022 ergangene Entscheidung des EuGH entfalte EU-weite Relevanz. Der EuGH habe die unbeschränkte öffentliche Einsicht in Daten der wirtschaftlichen Eigentümer von Gesellschaften als mit den in der EU-Charta normierten Grundrechten nicht vereinbar beurteilt. Damit sei der generelle Zugang der breiten Öffentlichkeit zu Daten von wirtschaftlichen Eigentümern EU-weit passé.
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