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EuGH: Herstellerrabatte für den Endverbraucher kürzen die USt-Bemessungsgrundlage

Mag. Martin Jann / MMag. Josef Schuch / ,

Verteilt der Hersteller (Erstlieferant) an die Konsumenten Preisnachlass- oder Preiserstattungsgutscheine, kürzen diese Gutscheine die Bemessungsgrundlage des Herstellers. Damit ist die Rechtsprechung des VwGH zu „Treueprämien“ überholt.

Ein Hersteller von Körperpflegemitteln liefert seine Produkte im Inland an diverse Händler, die ihrerseits die Waren teils an andere Händler und teils an Letztverbraucher verkaufen. Zur Förderung des Einzelhandelsverkaufs an den Letztverbraucher verwendet der Hersteller einerseits Preisnachlassgutscheine, andererseits Preiserstattungsgutscheine.

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Artikel-Nr.
ÖStZ 1996, 577

15.12.1996
Heft 24/1996
Autor/in
Martin Jann

Dr. Martin Jann ist Steuerberater und Partner bei PwC Österreich und spezialisiert auf internationales Steuerrecht, Umgründungs- und Konzernsteuerrecht. Er ist Mitglied des Fachsenats für Steuerrecht der Kammer der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer.