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EuGH: Kfz-Haftpflichtversicherung - Versicherungsnehmer als geschädigter Insasse

Bearbeiterinnen: Sabine Kriwanek / Barbara Tuma

Auch wenn der geschädigte Fahrzeuginsasse zugleich Versicherungsnehmer ist, darf ihm (außer im Fall von Rechtsmissbrauch) nicht wegen falscher Angaben bei Vertragsschluss (über den gewöhnlichen Fahrer des Kfz) die Nichtigkeit des Kfz-Haftpflichtversicherungsvertrags entgegengehalten oder dem Versicherer Regress für ausgezahlte Versicherungsleistungen gewährt werden. EuGH 19. 9. 2024, C-236/23, Matmut; zu einem französischen Vorabentscheidungsersuchen.

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Artikel-Nr.
RdW 2024/503

11.10.2024
Heft 10/2024