Wirtschaftsrecht

EuGH: Kosten-Preis-Schere nach TeliaSonera

Dipl. iur Lars Maritzen, LL.B MAS (Kartellrecht) / Dr. Peter Ondrejka

Der EuGH hat sich in der Sache TeliaSonera im Rahmen eines Vorabentscheidungsverfahrens zur Auslegung des Art 102 AEUV geäußert. Das Vorabentscheidungsersuchen des schwedischen Gerichtes betraf den Vorwurf einer Kosten-Preis-Schere gegen den schwedischen Telefon-Festnetzbetreiber TeliaSonera Sverige AB. Der Gerichtshof bestätigte nicht nur seine bisherige Rechtsprechung, sondern klärte zugleich viele offene Fragen, die den Tatbestand der Kosten-Preis-Schere in neues Licht rücken.

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Artikel-Nr.
RdW 2011/731

16.12.2011
Heft 12/2011
Autor/in
Peter Ondrejka

Dr. Peter Ondrejka arbeitet derzeit als Unternehmensjurist in einem international tätigen Unternehmen und berät vorwiegend im Bereich des Kartellrechts. Zuvor arbeitete er in internationalen Rechtsanwaltskanzleien in Wien und Düsseldorf und spezialisierte sich auf Kartellrecht. Im Rahmen seiner juristischen Ausbildung war er auch beim Kartellgericht Wien und bei der österreichischen Bundeswettbewerbsbehörde tätig.

Lars Maritzen

RA Lars Maritzen, LL.B MAS (Kartellrecht) ist Rechtsanwalt im Energie- und Kartellrecht in der auf das Energie- und Infrastrukturrecht spezialisierten Kanzlei Becker Büttner Held am Standort Köln.

Publikationen (Auswahl):

Bußgeldfestsetzung im Lichte des Rückwirkungsverbots, OZK 2009, 219 ff; Die einheitliche und fortgesetzte Zuwiderhandlung, OZK 2010, 92; Kronzeuge ohne Krone – zur Verletzung von Kooperationspflichten beim Kronzeugenantrag, ecolex 2010, 778; Fallstricke beim Kronzeugenantrag, RdW 2011/331, 326 (gemeinsam mit Ondrejka).