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EuGH neuerlich zu finalen Verlusten

Bearbeiter: Josef Fuchs

Mit dem Abzug von Verlusten ausländischer Tochtergesellschaften nach deren Auflösung hatte sich der EuGH aufgrund zweier schwedischer Vorabentscheidungsersuchen zu beschäftigen. In den dazu vorliegenden Urteilen jeweils vom 19. 6. 2019, C-607/17, Memira Holding, und C-608/17, Holmen, traf der EuGH nunmehr verschiedene Aussagen zum Begriff der "endgültigen (finalen) Verluste".

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Artikel-Nr.
ÖStZ 2019/518

23.08.2019
Heft 15-16/2019