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EuGH: Offenlegung einer Insiderinformation durch Journalisten

Bearbeiterinnen: Sabine Kriwanek / Barbara Tuma

Informiert ein Journalist eine seiner üblichen Informationsquellen darüber, dass er einen Artikel veröffentlichen wird, in dem Gerüchte über börsennotierte Unternehmen aufgegriffen werden, ist diese Vorinformation rechtmäßig, wenn sie zur journalistischen Tätigkeit erforderlich ist und den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit wahrt. EuGH 15. 3. 2022, C-302/20, Autorité des marchés financiers; zu einem französischen Vorabentscheidungsersuchen.

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Artikel-Nr.
RdW 2022/181

15.04.2022
Heft 4/2022