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EuGH: Preisnachlässe auf Firmengutscheine kürzen die USt-Bemessungsgrundlage

Mag. Martin Jann / MMag. Josef Schuch / ,

Werden Gutscheine mit Rabatt auf ihr Nominale gekauft und in Zahlung gegeben, bildet der um den Rabatt verminderte Betrag die USt-Bemessungsgrundlage für die mit den Gutscheinen gekauften Waren.

Ein Handelsunternehmen verkauft Waren gegen Gutscheine, das es im Rahmen eines Werbeprogramms ausgibt und verkauft. Bei den Gutscheinen handelt es sich um gedruckte Bescheinigungen mit einem bestimmten aufgedruckten Nennwert. Diese Gutscheine können zur völligen oder teilweisen Bezahlung der Waren verwendet werden, sind aber nicht in Geld ablösbar. Der Unternehmer verkauft die Gutscheine entweder zum Nennwert oder mit einem Rabatt auf den Nennwert. Die Höhe des Rabatts ist je nach Abnahmemenge gestaffelt. Erwerber dieser Gutscheine sind idR Unternehmen, die sie dann an ihre Mitarbeiter als Prämie weitergeben, und Finanzdienstleistungsunternehmen, die sie mit oder ohne Abschlag vom Nennwert öffentlich zum Kauf anbieten. Dem Endabnehmer des Gutscheins ist daher meist nicht bekannt, ob beim Ersterwerb ein Rabatt auf den Nennwert gewährt worden ist.

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Artikel-Nr.
ÖStZ 1996, 578

15.12.1996
Heft 24/1996
Autor/in
Martin Jann

Dr. Martin Jann ist Steuerberater und Partner bei PwC Österreich und spezialisiert auf internationales Steuerrecht, Umgründungs- und Konzernsteuerrecht. Er ist Mitglied des Fachsenats für Steuerrecht der Kammer der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer.