Wirtschaftsrecht

EuGH: Rs VALE - Grenzüberschreitende Umwandlung von Gesellschaften

Dipl. iur. Johanna Jakubowski / Dr. Peter Ondrejka

Der EuGH hat in seinem Urteil vom 12. 7. 2012 in der Rs VALE den bereits zuvor in Cartesio eingeschlagenen Weg, wonach eine Gesellschaft durch eine Umwandlung in eine Rechtsform des Aufnahmemitgliedstaates identitätswahrend umziehen kann, bestätigt. Zwar hat der EuGH, wie von Generalanwalt Jääskinen in den Schlussanträgen vorgeschlagen, keine neue Terminologie einer "grenzüberschreitenden Neugründung einer Gesellschaft" geschaffen. Der Gerichtshof schloss sich jedoch den Schlussanträgen des Generalanwalts weitgehend an und erweiterte somit die Niederlassungsfreiheit. Eine grenzüberschreitende Umwandlung einer Gesellschaft steht somit, sofern diese auch im innerstaatlichen Recht vorgesehen ist, nicht mehr im Ermessen des Aufnahmemitgliedstaates und ist nach Maßgabe der Niederlassungsfreiheit zu gestatten.

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Artikel-Nr.
RdW 2012/740

17.12.2012
Heft 12/2012
Autor/in
Peter Ondrejka

Dr. Peter Ondrejka arbeitet derzeit als Unternehmensjurist in einem international tätigen Unternehmen und berät vorwiegend im Bereich des Kartellrechts. Zuvor arbeitete er in internationalen Rechtsanwaltskanzleien in Wien und Düsseldorf und spezialisierte sich auf Kartellrecht. Im Rahmen seiner juristischen Ausbildung war er auch beim Kartellgericht Wien und bei der österreichischen Bundeswettbewerbsbehörde tätig.