Arbeitsrecht

EuGH: Sittenwidrigkeit und Eigenkapitalersatz im IESG

RA Dr. Romana Weber-Wilfert

In zahlreichen Entscheidungen des OGH wird der Anspruch auf Insolvenz-Ausfallgeld mit dem Hinweis auf notwendige Einschränkungen zur Vermeidung von Missbrauchsfällen sowie auf das Eigenkapitalersatzrecht verneint. In seiner Entscheidung vom 11. 9. 2003 hat der EuGH1) erstmals zu diesen Fragen Stellung genommen. Im Folgenden werden diese Entscheidung sowie die jüngste Judikatur des OGH kurz dargestellt.

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Artikel-Nr.
RdW 2004/209

15.04.2004
Heft 4/2004
Autor/in
Romana Weber-Wilfert

RA Dr. Romana Weber-Wilfert ist Partnerin der Celar Senoner Weber-Wilfert Rechtsanwälte GmbH. Ihre Tätigkeitsschwerpunkte liegen vor allem im Insolvenz- und Sanierungsrecht sowie im Gesellschafts- und Arbeitsrecht. Sie ist regelmäßig als Autorin und Vortragende sowie als Lehrbeauftragte und Prüferin an der Universität Wien tätig.