Der EuGH (C-449/19, WEG Tevesstraße) habe die dt Umsatzsteuerbefreiung für selbstständige Wärmelieferungen einer Wohnungseigentümergemeinschaft an Wohnungseigentümer für unionsrechtswidrig erklärt. Sie seien daher - wie auch in Ö - steuerpflichtig. Für die österr Regelungen ergeben sich daraus keine unmittelbaren Folgen. Allerdings lasse das EuGH-Urteil (wieder) Zweifel darüber aufkommen, ob die dt (und damit auch die österr) Regelungen für Wohnungseigentümergemeinschaften überhaupt über eine geeignete Rechtsgrundlage im Unionsrecht verfügen.
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