Die GIS hebt verschiedene Abgaben (ua die Rundfunkgebühr) für den Besitz eines Fernseh- oder Radioempfangsgerät sowie zusätzlich das ORF-Programmentgelt ein, wobei nur das ORF-Programmentgelt gemäß § 10 Abs 2 Z 5 UStG der Umsatzsteuer zum ermäßigten Steuersatz von 10 % unterzogen wird. Die Verpflichtung zur Bezahlung vom ORF-Programmentgelt knüpft dabei an die terrestrische Versorgung eines Standorts mit den Programmen des ORF an.
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