Wirtschaftsrecht

EuGH: Umwälzungen bei der Gewährleistung

Ass.-Prof. Dr. Stefan Perner / Univ.-Ass. Mag. Moritz Zoppel

Der Ersatz von Schäden, die nicht in der Mangelhaftigkeit der erbrachten Leistung selbst liegen, sondern durch den Mangel verursacht wurden (Mangelfolgeschäden), richtet sich nach allgemeinem Schadenersatzrecht und setzt daher Verschulden des Übergebers voraus. Diese Ansicht ist in der österreichischen Lehre1 und Judikatur2 seit Jahrzehnten völlig unstrittig.

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Artikel-Nr.
RdW 2011/481

16.08.2011
Heft 8/2011
Autor/in
Stefan Perner

Univ.-Prof. Dr. Stefan Perner ist Professor für Zivil- und Unternehmensrecht am Institut für Zivil- und Zivilverfahrensrecht der WU Wien.

Ausgewählte Publikationen:
D&O-Versicherung – Struktur und Inhalt, ZFR 2018/185 (gemeinsam mit Hafner); Rücktritt vom Lebensversicherungsvertrag – Durchgriff auf den Kreditvertrag? ÖBA 2018, 15; Lehrbuch Bürgerliches Recht, 5. Auflage (2016, gemeinsam mit Spitzer und Kodek); Die Haftung des Versicherers für den Pseudomakler, ZFR 2015/57; Versicherungsmakler und das FAGG, RdW 2015/148.

Moritz Zoppel

Dr. Moritz Zoppel, LL.M (Cambridge) ist Habilitand am Institut für Zivil- und Zivilverfahrensrecht der WU Wien. Seine Forschungsschwerpunkte liegen im wirtschaftsnahen Zivilrecht, Insolvenzrecht, Versicherungsrecht und europäischen Privatrecht.