Unternehmereigenschaft von KöR im Lichte der jüngsten EuGH-Rechtsprechung und Richtlinienkonformität des § 2 Abs 3 UStG 1994.
In seinem jüngst ergangenen Urteil vom 6. 2. 1997, Rs C-247/95, Finanzamt Augsburg-Stadt/Marktgemeinde Welden, traf der EuGH grundlegende Aussagen zur Abgrenzung der Unternehmereigenschaft bei KöR im Sinne des Art 4 Abs 5 der 6. MwSt-RL1). Ausgangsfall war dabei die Errichtung und anschließende Vermietung eines Betriebsgebäudes durch eine Gemeinde. Die Gemeinde verzichtete auf die Steuerbefreiung für Verpachtungsumsätze und machte die auf die Errichtung des Gebäudes entfallende Umsatzsteuer als Vorsteuer geltend. Nachdem das (deutsche) Finanzgericht der Klage der Gemeinde unter Berufung auf die 6. RL stattgegeben hatte, legte das Finanzamt Revision beim BFH ein.
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