Steuerrecht aktuell

EuGH-Urteil zur Ansässigkeit beim "reverse charge"-System: Auswirkungen auch auf die Kleinunternehmerregelung?

Mag. Kasper Dziurdz

Im Urteil C-421/10, Stoppelkamp, hat der EuGH entschieden, dass ein Steuerpflichtiger auch dann nicht in dem Mitgliedstaat ansässig ist, in dem die Mehrwertsteuer geschuldet wird, wenn er in diesem Mitgliedstaat einen privaten Wohnsitz hat, sich der Sitz seiner wirtschaftlichen Tätigkeit jedoch im Ausland befindet. Sowohl § 19 Abs 1 UStG ("reverse charge") als auch § 6 Abs 1 Z 27 UStG (Kleinunternehmerregelung) knüpfen an das Kriterium der Ansässigkeit an. Untersucht wird daher, welche Auswirkungen das EuGH-Urteil in der Rs Stoppelkamp auf die genannten Vorschriften hat.

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Artikel-Nr.
ÖStZ 2012/283

02.04.2012
Heft 7/2012
Autor/in
Kasper Dziurdz

Dr. Kasper Dziurdz ist Mitarbeiter der KPMG in Wien und Lehrbeauftragter am Institut für Österreichisches und Internationales Steuerrecht der WU Wien.