Zum Urteil v 17. 10. 1995, Rs C-450/93, „Kalanke/Freie Hansestadt Bremen“
Mit dem im Titel zitierten Urteil im Fall „Kalanke“ folgte der EuGH den von Generalanwalt (GA) Giuseppe Tesauro im April dieses Jahres präsentierten Schlußanträgen1). Den Sachverhalt zu diesem Vorabentscheidungsverfahren2) und die Rechtsauffassung des GA habe ich bereits in RdW 1995/8, 304 ff dargestellt. Ich beschränke mich daher im folgenden auf die Analyse der Entscheidungsgründe des EuGH3) und auf die Auswirkungen des Urteils für die Rechtslage in Österreich.
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