Steuerrecht

EuGH: Vorsteuerabzug auch für „erfolglose Unternehmer“

Martin Jann / Josef Schuch

Der BFH hat unlängst die Auffassung vertreten, dass erfolglose Unternehmungsgründungen, die über Vorbereitungshandlungen nicht hinausgegangen sind, keine Unternehmereigenschaft begründen; daher gebe es auch keinen Vorsteuerabzug. Der EuGH hat diese Rechtsprechung korrigiert.

Eine belgische Gesellschaft war von mehreren Provinzen und Gemeinden zum Zweck der Trinkwasseraufbereitung von Meer- und Brackwasser errichtet worden. Die Gesellschaft hatte für die Anschaffungskosten von Ausrüstungsgegenständen sowie für eine Rentabilitätsstudie für den Bau einer Wasserentsalzungsanlage die Vorsteuer erstattet erhalten. Die Rentabilitätsstudie kam zu einem negativen Ergebnis, sodass das Vorhaben aufgegeben und die Gesellschaft liquidiert wurde. Die beabsichtigte Tätigkeit wurde somit nie aufgenommen. Die Abgabenbehörde forderte im Zuge eines Prüfungsverfahrens die erstattete Vorsteuer zuzüglich Geldbuße und Verzugszinsen zurück.

Login


Passwort vergessen?

Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.

Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.

Extras wie Rechtsnews, Übersichten zu aktuellen Gesetzesvorhaben, EuGH Verfahren, Fristentabellen,…
Newsletter der aktuellen Zeitschriften-Inhaltsverzeichnisse
Der Zugriff auf alle Zeitschriften endet nach 30 Tagen automatisch
Artikel-Nr.
RdW 1996, 132

15.03.1996
Heft 3/1996
Autor/in
Martin Jann

Dr. Martin Jann ist Steuerberater und Partner bei PwC Österreich und spezialisiert auf internationales Steuerrecht, Umgründungs- und Konzernsteuerrecht. Er ist Mitglied des Fachsenats für Steuerrecht der Kammer der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer.