Steuerrecht

EuGH zu den Großmutterzuschüssen

Univ.-Prof. Dr. Michael Tumpel

Die Rechtsprechung des VwGH1)zu Großmutterzuschüssen im Anschluss an die Urteile des EuGH2)aus dem Jahr 2002 hat nahe gelegt, dass freiwillige Großmutterzuschüsse ohne Kapitalerhöhung weiterhin steuerfrei bleiben3). Der folgende Beitrag geht der Frage nach, ob sich in Hinblick auf die damals vorgenommene Würdigung durch das Urteil desEuGH vom 12.01.2006 Rs C-494/03, Senior Engineering Investments BV eine andere Beurteilung ergeben könnte, und untersucht, welche Konsequenzen das Urteil darüber hinaus für die Gesellschaftsteuererhebung in Österreich haben kann.

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Artikel-Nr.
RdW 2006/113

15.02.2006
Heft 2/2006
Autor/in
Michael Tumpel

Univ.-Prof. Dr. Michael Tumpel ist Dean der JKU Business School und Vorstand des Instituts für Betriebswirtschaftliche Steuerlehre der Johannes Kepler Universität Linz, Leiter der Arbeitsgruppe Umsatzsteuer des Fachsenats für Steuerrecht der Kammer der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer und Mitglied der Redaktion der Steuer- und Wirtschaftskartei (SWK). Er vertritt die Kammer der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer im Indirect Tax Committee der CFE.