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EuGH zum Vorsteuerabzug für ein Arbeitszimmer in einem von Ehegatten gemeinsam errichteten Wohnhaus (EuGH 21. 4. 2005, C-25/03, H E)

Mag. Ferdinand Rößler

Ein Unternehmer, der zusammen mit seiner Ehegattin ein Wohnhaus gemeinschaftlich erwirbt bzw errichtet und einen Teil dieses Gebäudes ausschließlich als Arbeitszimmer für die Ausübung seiner unternehmerischen Tätigkeit nutzt, hat das Recht auf Vorsteuerabzug für die gesamte auf das Arbeitszimmer entfallende Mehrwertsteuerbelastung, sofern der Abzugsbetrag nicht den auf seinen Miteigentumsanteil entfallenden Betrag der Vorsteuern des gesamten Gebäudes übersteigt.

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Artikel-Nr.
ÖStZ 2005/474

01.06.2005
Heft 11/2005
Autor/in
Ferdinand Rößler

Mag. Ferdinand Rößler ist Fachexperte in der Zentralen Fachstelle (Zentrale Services) der Bundesfinanzverwaltung. Darüber hinaus ist er als Vortragender und Fachautor sowie als Mitherausgeber des Loseblatt-Kommentars zur Mehrwertsteuer – UStG 1994, Ecker/Epply/Rößler/Schwab, tätig.