(Wagner, RdW 2009/57, S. 58)
Für die Veranlagungsjahre 2002 bis 2004 konnte befristet eine Prämie auf den Investitionszuwachs bestimmter begünstigter Wirtschaftsgüter beantragt werden. Wirtschaftsgüter, die überwiegend im Ausland eingesetzt wurden, waren davon jedoch ausgeschlossen. Der EuGH hat in der Rs Jobra entschieden, dass diese Regelung mit dem freien Dienstleistungsverkehr unvereinbar ist. Ablehnende Bescheide des Finanzamts können derzeit noch binnen Verjährungsfrist mittels Bescheidaufhebung nach § 299 BAO angefochten werden.
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