In der Rechtsberatung sind Dreiecksgeschäfte immer wieder ein wichtiges Thema. Da jedoch die Rechtslage in mehreren Mitgliedstaaten zu beachten ist, treten immer wieder Unsicherheiten auf, ob die Voraussetzungen für die Vereinfachungsmaßnahmen erfüllt sind. Dieser Artikel1 zeigt einige der Probleme bei der innerstaatlichen Umsetzung der Dreiecksgeschäftsregelung in den Mitgliedstaaten auf, deren Lösung allerdings einer Rechtsanpassung auf gemeinschaftsrechtlicher Ebene bedarf.
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