Bereits seit 1996 ist die Richtlinie über Europäische Betriebsräte in Kraft. Sie bezweckt die Europäisierung der betrieblichen Vertretung von Arbeitnehmerinteressen als Antwort auf die zunehmende Internationalisierung der Unternehmenslandschaft - mit bisher mäßigem Erfolg. Eine Neufassung soll dem Konzept der grenzüberschreitenden AN-Vertretung mehr Schlagkraft verleihen. Im Rahmen einer umfassenderen Novellierung des ArbVG ist nun die Aufnahme der Neuerungen in den österreichischen Rechtsbestand geplant.
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