Arbeitsrecht

Europäischer Betriebsrat: Umsetzung der geänderten Richtlinie

Mag. Christina Hießl, Bakk. LL.M.

Bereits seit 1996 ist die Richtlinie über Europäische Betriebsräte in Kraft. Sie bezweckt die Europäisierung der betrieblichen Vertretung von Arbeitnehmerinteressen als Antwort auf die zunehmende Internationalisierung der Unternehmenslandschaft - mit bisher mäßigem Erfolg. Eine Neufassung soll dem Konzept der grenzüberschreitenden AN-Vertretung mehr Schlagkraft verleihen. Im Rahmen einer umfassenderen Novellierung des ArbVG ist nun die Aufnahme der Neuerungen in den österreichischen Rechtsbestand geplant.

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Artikel-Nr.
RdW 2010/663

15.10.2010
Heft 10/2010
Autor/in
Christina Hießl

Mag. Christina Hießl, Bakk. LL.M. ist Studienassistentin am Institut für Österreichisches und Europäisches Arbeitsrecht und Sozialrecht der Wirtschaftsuniversität Wien. Ihr Forschungsschwerpunktbereich liegt im europäischen, internationalen (ILO-) und vergleichenden Arbeits- und Sozialrecht.