Die Kommission der Europäischen Union und die OECD empfehlen Österreich immer wieder, manche Bereiche seines Dienstleistungssektors an ein Umfeld mit stärkerem Wettbewerb anzupassen.1 Vorschläge, wie dies erfolgen könnte, werden von den Betroffenen meist mit dem Hinweis abgelehnt, die Empfehlungen seien zu allgemein, im Einzelnen seien ohnedies keine Mängel festzustellen. Ein signifikantes Beispiel aus einem Dienstleistungsbereich, der durch eine EU-Richtlinie rechtlich harmonisiert wurde, zeigt, wie selbst Randbereiche gewerblicher Tätigkeit umkämpft werden und wie die Berufsrechte von Freiberuflern die Abgrenzungsprobleme in manchen Fällen verschärfen können.2 Es geht um die Frage, welche Berufe bei Tätigkeiten, die der Richtlinie 2002/92/EG vom 9. 12. 2002 über Versicherungsvermittlung (idF: Versicherungsvermittlungs-RL)3 unterliegen, ihre Kunden gegenüber privaten Rechtsträgern vertreten dürfen.
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