Nach dem Artificial Intelligence Act1 veröffentlichte die Europäische Kommission am 28. 9. 2022 den Entwurf einer Richtlinie zur Anpassung von Bestimmungen über die außervertragliche zivilrechtliche Haftung zur künstlichen Intelligenz2 ("KI-Haftungsrichtlinie") sowie den Entwurf einer überarbeiteten Produkthaftungsrichtlinie.3 Damit sollen Lücken harmonisiert geschlossen und ein an KI-Innovationen angepasster europäischer Haftungsrahmen geschaffen werden. Unklare Haftungsregelungen für Schäden beim Einsatz von KI-Systemen wurden als eines der Haupthindernisse für den Einsatz von KI in europäischen Unternehmen identifiziert. Diese Hürde soll nunmehr bei gleichzeitiger Einführung eines angemessenen Schutzniveaus bei KI-Schäden abgebaut werden.
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