Die Richtlinie (EU) 2019/1023 über präventive Restrukturierungsrahmen, über Entschuldung und über Tätigkeitsverbote sowie über Maßnahmen zur Steigerung der Effizienz von Restrukturierungs-, Insolvenz- und Entschuldungsverfahren und zur Änderung der Richtlinie (EU) 2017/1132 (Restrukturierungs- und Insolvenz-Richtlinie) machte umfassende Änderungen des österr Insolvenz- und Restrukturierungsrechts notwendig. Der österr Gesetzgeber hat die Richtlinie in Form des Restrukturierungs- und Insolvenz-Richtlinien-Umsetzungsgesetzes (kurz: RIRUG) in nationales Recht umgesetzt und traten die Bestimmungen mit 17. 7. 2021 in Kraft.1 Zur Umsetzung der Richtlinie war eine Novellierung der österr IO, insb der Bestimmungen über Insolvenzverfahren von natürlichen Personen, sowie die Schaffung eines eigenen Gesetzes zur Gewährleistung eines gerichtlichen Restrukturierungsverfahrens notwendig.2 Seit dem Inkrafttreten des RIRUG sind inzwischen drei Jahre vergangen und daher wird im Folgenden auf die wesentlichen Änderungen, insb der Vorschriften über Insolvenzverfahren von natürlichen Personen, sowie deren Auswirkungen auf die Praxis näher eingegangen.
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