In der Gastronomiebranche (Köche, Servierkräfte, Kassierer) bestünden fast ausschließlich echte Dienstverhältnisse. Das BFG (11. 4. 2024, RV/7105829/2019) habe sich einen Fall angesehen, bei dem zwei Personen nicht nur als Showköche, sondern auch für Marketing, Einkauf etc tätig gewesen seien, und sei zur Ansicht gekommen, dass hier freie Dienstverhältnisse gem § 4 Abs 4 ASVG vorlägen. Dadurch komme es auch zu einer DB- und DZ-Pflicht für den Dienstgeber.
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