Eine Exempted Limited Partnership (ELP) nach caymanischem Recht kann als solche in einem Zivilprozess nicht Partei sein, sondern nur ihr (oder ihre) General Partner; die ELP als solche ist nicht parteifähig. Der General Partner einer ELP kann in einem inländischen Zivilprozess - im Gegensatz zum (nicht anwendbaren) Prozessrecht der Cayman Islands - nicht unter der Bezeichnung der ELP klagen (hier: Berichtigung der Parteienbezeichnung der kl ELP auf ihren General Partner). OGH 11. 12. 2024, 6 Ob 234/23i.
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