Arbeitsrecht

Exportverpflichtung für österreichisches Pflegegeld

Reinhard Resch

Der Europäische Gerichtshof hat mit Urteil vom 08.03.2001, C-215/99*), in der Rs Jauch ausgesprochen, dass das österreichische Pflegegeld nicht als beitragsunabhängige Sonderleistung iSd Verordnung (V) 1408/71 zu qualifizieren ist, daher nicht unter die Ausnahme des Art 10a V 1408/71 fällt und daher grundsätzlich im Anwendungsbereich der V 1408/71 auch ins Ausland zu exportieren ist.

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Artikel-Nr.
RdW 2001/322

15.05.2001
Heft 5/2001
Autor/in
Reinhard Resch

Univ.-Prof. Dr. Reinhard Resch ist Universitätsprofessor für Medizinrecht, Arbeitsrecht und Sozialrecht an der Johannes Kepler Universität Linz.